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Genehmigung für das Außengelände liegt immer noch nicht vor

Während am Gebäude der neuen Unterkunft an allen Ecken und Kanten gearbeitet wird und so nach und nach ein Raum nach dem anderen seiner Fertigstellung entgegensieht, konnte am gesamten Außengelände noch kein Spatenstich gemacht werden. Der Grund hierfür ist, die immer noch nicht vorliegende Genehmigung. Hier müssen die Hallenausfahrten für die Einsatzfahrzeuge, die Zu- und Abwege zur Straße, die Parkplätze und Verbindungswege angelegt werden.

Ein Kernobjekt im Außenbereich soll eine Ausbildungs- und Übungsstrecke werden, die mit einem Übungsturm das Üben in mehreren Stockwerken in der Höhe ermöglichen soll. Eine Tiefbaustrecke, um das Üben unter Flur, wie Keller oder Gruben zu ermöglichen, wird natürlich eine erdgleiche Übungsmöglichkeit geschaffen werden.

Zudem müssen natürlich auch noch die Grünflächen, Bäume und Sträucher gepflanzt werden. 


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